Fallbeispiele

Fall 1: Schwerbehinderung

Eine Dame mit schweren Rücken- und psychischen Problemen hatte bereits 2mal vergeblich mit Hilfe des VdK versucht, den GdB (= Grad der Behinderung) von 40 auf 50 (= schwerbehindert) zu erhöhen. Nachdem auch nach der zweiten Antragstellung durch den VdK wieder ein ablehnender Bescheid kam, beauftragte sie mich, das Widerspruchsverfahren zu führen.
Ich forderte die entsprechende Akte beim Versorgungsamt an und sah, dass die psychischen Probleme nicht ausreichend bewertet waren. Nachdem wir von ihrem Psychiater und Psychotherapeuten entsprechend korrekt formulierte Befundberichte/Atteste eingeholt hatten und ich in einem ausführlichen Schriftsatz den Widerspruch begründet hatte, dauerte es nicht lange und meinem Widerspruch wurde abgeholfen, d. h. meine Mandantin erhielt – rückwirkend ab Antragstellung – einen GdB von 50 und somit die Anerkennung der Schwerbehinderung.
Dadurch kann sie Altersrente für Schwerbehinderte beziehen, womit sie 3 Jahre früher Rente erhält. Bei einer Nettorente von ca. 800,- Euro monatlich bedeutet dies für diese 3 Jahre Rentenbezüge von 28.800,- Euro.
Ihr finanzieller Aufwand dabei (mein Honorar) betrug 400,- Euro zzgl. ges. MWSt.

Fall 2: Schwerbehinderung und Rente (Altersrente)

Eine 60jährige Dame kam zu mir, um sich zu informieren, ob sie eine Rente – evtl. Altersrente für Frauen – beantragen könne. Während des Beratungsgesprächs stellte sich heraus, dass sie schwere gesundheitliche Probleme hatte, aber noch nie Antrag beim Versorgungsamt auf Anerkennung einer Behinderung gestellt hatte.
Bei einer Altersrente für Frauen hätte sie 18 % Abschläge (= Abzüge von der Rente) gehabt.
Sie beauftragte mich sowohl mit dem Renten- als auch mit dem Schwerbehindertenverfahren. Ich konnte die Schwerbehinderung nicht nur ab Antrag durchsetzen sondern die Anerkennung der Schwerbehinderung rückwirkend ab dem Jahr 2000.
Damit konnte diese Mandantin rückwirkend ab dem 60. Lebensjahr eine Rente in voller Höhe – also ohne Abschläge – erhalten.
Bei einem angenommenen Durchschnittsalter von 80 Jahren bedeutet dies gegenüber der Altersrente für Frauen in ihrem Fall einen Vorteil in Höhe von ca. 43.000,- Euro.
Das Honorar für meine Tätigkeit (Schwerbehinderten- und Rentenverfahren incl. Bescheidprüfung) betrug 740,- Euro zzgl. ges. MWSt.

Fall 3: Erwerbsminderungsrente und 2mal Schwerbehinderung

Ein Herr mit u. a. schweren psychischen Erkrankungen (Depressionen) kam zu mir und bat mich, sein Verfahren in Sachen Erwerbsminderungsrente zu übernehmen. Er hatte bereits 2mal erfolglos versucht, die Rente zu erlangen. Im Gespräch stellte sich heraus, dass auch sein GdB (Grad der Behinderung) nicht ausreichend war.
Ich übernahm das laufende Rentenverfahren (Antrag war bereits erneut gestellt) und stellte auch Antrag auf Erhöhung des GdB.
Hinsichtlich der Rente fertigte ein von mir vorgeschlagener (und sehr kompetenter Gutachter) ein aussagekräftiges und stimmiges Gutachten an. Daraufhin konnte dieses Verfahren dann mit einem Vergleich beendet werden. Der Herr bezieht nun endlich seine volle Erwerbsminderungsrente.
Auch die Schwerbehinderung konnten wir im Widerspruchsverfahren durchsetzen.
Anschließend bat mich auch seine Ehefrau, die unter schweren chronischen Schmerzen litt, Antrag auf Erhöhung des GdB zu stellen.
Nach Aktenanforderung bei der Behörde stellte ich fest, dass die Befunde des behandelnden Orthopäden nicht ausreichend aussagekräftig waren. Nachden sowohl ihr Orthopäde wie auch ihr Neurologe neue Atteste erstellt hatten, konnten wir auch hier den GdB auf 50 erhöhen.
Damit konnte sie dann Altersrente für Schwerbehinderte anstelle von Altersrente für Frauen beantragen, was ihr lebenslang einen monatlichen Vorteil in Höhe von 66,- Euro bringt. Bei einem Durchschnittsalter von 80 Jahren bedeutet dies 15.898,- Euro mehr Rentenbezüge!
Das Ehepaar bezahlte dafür an mich für sämtliche Verfahren 1.800,- Euro zzgl. ges. MWSt. sowie 150,- Euro Rechtsschutz-Selbstbeteiligung.

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