Eine Dame mit schweren Rücken- und psychischen Problemen
hatte bereits 2mal vergeblich mit Hilfe des VdK versucht,
den GdB (= Grad der Behinderung) von 40 auf 50 (= schwerbehindert)
zu erhöhen. Nachdem auch nach der zweiten Antragstellung durch den
VdK wieder ein ablehnender Bescheid kam, beauftragte sie mich,
das Widerspruchsverfahren zu führen.
Ich forderte die entsprechende Akte beim Versorgungsamt an und sah, dass
die psychischen Probleme nicht ausreichend bewertet waren. Nachdem
wir von ihrem Psychiater und Psychotherapeuten entsprechend korrekt formulierte
Befundberichte/Atteste eingeholt hatten und ich in einem ausführlichen
Schriftsatz den Widerspruch begründet hatte, dauerte es nicht lange und
meinem Widerspruch wurde abgeholfen, d. h. meine Mandantin erhielt – rückwirkend
ab Antragstellung – einen GdB von 50 und somit die Anerkennung
der Schwerbehinderung.
Dadurch kann sie Altersrente für Schwerbehinderte
beziehen, womit sie 3 Jahre früher Rente erhält.
Bei einer Nettorente von ca. 800,- Euro monatlich bedeutet dies für diese
3 Jahre Rentenbezüge von 28.800,- Euro.
Ihr finanzieller Aufwand dabei (mein Honorar) betrug 400,- Euro zzgl. ges. MWSt.
Eine 60jährige Dame kam zu mir, um sich zu informieren, ob sie
eine Rente – evtl. Altersrente für Frauen –
beantragen könne. Während des Beratungsgesprächs stellte sich heraus, dass sie schwere
gesundheitliche Probleme hatte, aber noch nie Antrag beim
Versorgungsamt auf Anerkennung einer Behinderung
gestellt hatte.
Bei einer Altersrente für Frauen hätte sie 18 % Abschläge
(= Abzüge von der Rente) gehabt.
Sie beauftragte mich sowohl mit dem Renten- als auch mit dem
Schwerbehindertenverfahren. Ich konnte die Schwerbehinderung nicht
nur ab Antrag durchsetzen sondern die
Anerkennung der Schwerbehinderung rückwirkend ab dem Jahr 2000.
Damit konnte diese Mandantin rückwirkend ab dem 60. Lebensjahr eine Rente in voller
Höhe – also ohne Abschläge – erhalten.
Bei einem angenommenen Durchschnittsalter von 80 Jahren bedeutet dies gegenüber
der Altersrente für Frauen in ihrem Fall einen Vorteil in Höhe von ca. 43.000,- Euro.
Das Honorar für meine Tätigkeit (Schwerbehinderten- und Rentenverfahren incl. Bescheidprüfung)
betrug 740,- Euro zzgl. ges. MWSt.
Ein Herr mit u. a. schweren psychischen Erkrankungen (Depressionen) kam
zu mir und bat mich, sein Verfahren in Sachen Erwerbsminderungsrente zu
übernehmen. Er hatte bereits 2mal erfolglos versucht, die Rente zu erlangen.
Im Gespräch stellte sich heraus, dass auch sein GdB (Grad der Behinderung)
nicht ausreichend war.
Ich übernahm das laufende Rentenverfahren (Antrag war bereits erneut gestellt) und stellte
auch Antrag auf Erhöhung des GdB.
Hinsichtlich der Rente fertigte ein von mir vorgeschlagener (und sehr kompetenter Gutachter)
ein aussagekräftiges und stimmiges Gutachten an. Daraufhin konnte dieses Verfahren
dann mit einem Vergleich beendet werden. Der Herr bezieht nun endlich seine volle
Erwerbsminderungsrente.
Auch die Schwerbehinderung konnten wir im Widerspruchsverfahren
durchsetzen.
Anschließend bat mich auch seine Ehefrau, die unter schweren chronischen
Schmerzen litt, Antrag auf Erhöhung des GdB zu stellen.
Nach Aktenanforderung bei der Behörde stellte ich fest, dass die Befunde des
behandelnden Orthopäden nicht ausreichend aussagekräftig waren. Nachden sowohl ihr
Orthopäde wie auch ihr Neurologe neue Atteste erstellt hatten, konnten wir
auch hier den GdB auf 50 erhöhen.
Damit konnte sie dann Altersrente für Schwerbehinderte anstelle von
Altersrente für Frauen beantragen, was ihr lebenslang einen monatlichen Vorteil
in Höhe von 66,- Euro bringt. Bei einem Durchschnittsalter von 80 Jahren
bedeutet dies 15.898,- Euro mehr Rentenbezüge!
Das Ehepaar bezahlte dafür an mich für sämtliche Verfahren 1.800,- Euro zzgl.
ges. MWSt. sowie 150,- Euro Rechtsschutz-Selbstbeteiligung.
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