Erwerbsminderung

Vorgehen bei Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung

Wer über einen längeren Zeitraum immer wieder krank ist wird früher oder später allein aus finanziellen Gründen gezwungen sein, Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (sog. Frührente) zu stellen.
Erwerbsminderung Leider werden diese Anträge - vor allem bei chronischen Schmerzpatienten (somatoforme Schmerzstörung, Fibromyalgie, Wirbelsäulenerkrankungen, Migräne, etc.) – häufig abgelehnt. Für den Laien ist oft nicht nachvollziehbar, weshalb die Rente eigentlich abgelehnt wurde; auch hat man als kranker Mensch in der Regel nicht die Energie, den Kampf mit den Behörden aufzunehmen.
Gegen einen ablehnenden Bescheid muss innerhalb von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden, zusammen mit einer sorgfältigen Begründung des Widerspruchs.
Wird auch dieser abgelehnt, muss Klage zum Sozialgericht erhoben werden.
Das Gerichtsverfahren ist langwierig und aufwendig. Es werden Gutachten in Auftrag gegeben (die sehr wichtig für den Ausgang des Verfahrens sind) und es besteht die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
Für den Ausgang des Verfahrens (letztendlich auch für die Verhandlung) ist es vorteilhaft, wenn man hier über ein fundiertes know-how, Erfahrung und ein Netz von erstklassigen Fachärzten verfügt.

Deshalb ist es ratsam, sich hier professionell unterstützen und vertreten zu lassen.
Ich führe für Sie die Verfahren von „Anfang“ bis „Ende“ durch; das bedeutet, ich stelle den Rentenantrag und führe ggf. das Widerspruchsverfahren sowie das Verfahren vor dem Sozial- bzw. Landessozialgericht.
Während der gesamten Zeit stehe ich Ihnen zur Seite, agiere aktiv gegenüber den Behörden und arbeite mit erfahrenen Fachärzten zusammen.

Bei dieser Vorgehensweise werden Ihre ohnehin schon reduzierten Kräfte geschont, Sie haben einen Ansprechpartner und Ihre Chance, den Rentenanspruch durchzusetzen, ist wesentlich größer.

Beachten Sie hierbei:

Ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen, da Sie meine Leistung bezahlen.

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