Rentenberater sind immer noch ein Insidertipp. Den Begriff des Rentenberaters verbinden viele verständlicherweise mit Beratung in Rentenangelegenheiten, mit Beratung zur Altersvorsorge u. ä.
Dabei umfasst meine Tätigkeit ein weit größeres Spektrum:
Neben der Antragstellung vertrete ich Sie sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Klage- und
Berufungsverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten
(betreffend gesetzliche Rentenversicherung und Schwerbehindertenrecht), was
auch eine eventuell nötige mündliche Verhandlung beinhaltet.
Auf Grund der Einschränkung auf wenige Gebiete des
Sozialrechts verfüge ich hier über eine hohe Spezialisierung.
Eine engagierte Rechtsvertretung (und somit ein hoher Kanzleistandard) bedeutet für mich:
Falls Sie weiter entfernt wohnen, so ist das weder für das Verfahren noch für mich ein Problem, da uns dann für persönliche Gespräche das Telefon zur Verfügung steht. Sämtlicher Schriftverkehr kann per E-Mail, Fax und Brief erfolgen.
Näheres zum Vorgehen bei Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung ("Frührente") und Verfahren hinsichtlich Schwerbehinderung ("schwerbeschädigt") finden Sie auf meinen entsprechenden Seiten.
08131 / 32 68 - 155
Montag, Mittwoch, Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
15:00 bis 18:00 Uhr