Schmerz und Rente

Informationen zu den Themen Schmerzen, chronische Schmerzen, Schmerzstörung, Rheuma, Fibromyalgie

Schmerzen können akut oder chronisch sein. Akuter Schmerz hat Signalcharakter und weist auf eine Schädigung oder Störung hin. Liegt Schmerz auch nach der erwarteten Heilungszeit einer Krankheit oder Verletzung noch vor, so spricht man von chronischen Schmerzen.
Bei chronischen Schmerzen kann aber auch die Ursache, der Auslöser gänzlich unbekannt sein. Durch dauernde Schmerzsignale entwickelt sich ein „Schmerzgedächtnis“. Es werden dann selbst minimale Reize wie beispielsweise Berührung als Schmerz empfunden.

Zu den Schmerzkrankheiten gehört eine Vielzahl von mehr oder weniger bekannten Erkrankungen, wie beispielsweise Wirbelsäulenschmerzen, Rheuma, Migräne, somatoforme Schmerzen und das Fibromyalgie-Syndrom.

Schmerz und Rente

Unter Wirbelsäulenschmerzen haben wohl die meisten Angehörigen der „zivilisierten Gesellschaft“ zumindest kurzzeitig schon einmal gelitten. Auch Rheuma und Migräne sind doch sehr bekannte Krankheitsbilder, wenngleich kaum jemand, der nicht schon einmal einen Migräneanfall selbst erlebt/miterlebt hat, sich wirklich vorstellen kann, wie der Betroffene sich fühlt und in welch einem erheblichen Maß hier eine Beeinträchtigung im täglichen Leben und in der Leistungsfähigkeit vorliegt.

Rheuma ist eigentlich ein Überbegriff über Erkrankungen der Bewegungsorgane, die mit Schmerz und Bewegungseinschränkungen verbunden sind. Es handelt sich um keine Diagnose im engeren Sinn, vielmehr fällt unter den Begriff Rheuma ein Vielzahl von Erkrankungen. Auch kann jede Altersgruppe vom Kleinkind bis zum Greis von Rheuma betroffen sein.

Bei der somatoformen Schmerzstörung liegt ein Schmerz vor, der durch einen körperlichen Prozess oder eine körperliche Störung nicht oder nicht vollständig erklärt werden kann. Der Schmerz tritt in der Regel in Verbindung mit emotionalen oder psychosozialen Problemen auf. Als Auslöser wird ein Wechselspiel aus verschiedenen biologischen, seelischen und sozialen Faktoren angenommen.

Fibromyalgie (oder auch Fibromyalgie-Syndrom) ist eine chronische nicht-entzündliche Schmerzerkrankung (wörtlich: Faser-Muskel-Schmerz) und wird seitens der ICD-Klassifikation im Bereich der „sonstigen Krankheiten des Weichteilgewebes“ eingeordnet.
Typische Symptome bei Fibromyalgie sind ausgedehnter Schmerz (vor allem der Muskulatur und der Sehnenansätze) und Schmerzempfindlichkeit, Müdigkeit und Depressionen aber auch u. a. Schlafstörungen, Morgensteifigkeit, Reizdarm und Konzentrationsstörungen.
Die Diagnose des Fibromyalgie-Syndroms ist schwierig, da es weder durch Röntgenbilder noch durch Laborwerte eindeutig festgestellt werden kann. Es handelt sich hierbei auch nach wie vor um ein umstrittenes Krankheitsbild.

Der chronische Schmerz als eigenständiges Krankheitsbild bedeutet für die Betroffenen die gleiche Beeinträchtigung wie die anerkannten chronischen Erkrankungen wie z. B. Diabetes, multiple Sklerose oder Osteoporose. Leider finden aber die chronischen Schmerzpatienten nicht die entsprechende Anerkennung und Akzeptanz. Immer wieder hören sie Sätze wie „Stellen Sie sich nicht so an“ oder „Beißen Sie halt die Zähne zusammen“.

Fazit:

Die überwiegende Mehrzahl der Schmerzpatienten ist im erwerbsfähigen Alter. Sie haben in der Regel mehrere Ärzte verschiedener Fachrichtungen konsultiert und waren bereits mehrfach ergebnislos im Krankenhaus. Sie sind wegen andauernder Krankschreibung von Aussteuerung und nach Arbeislosengeldbezug von Hartz IV oder Sozialhilfe bedroht.

Mit diesen Erkrankungen ohne professionelle Hilfe eine Rente durchzusetzen ist äußerst schwierig.
Ohnehin nicht mehr leistungsfähig sollen Sie nun den Kampf mit den Behörden aufnehmen, die komplizierten Formulare durchblicken, den Schriftverkehr führen und – wieder einmal - Untersuchungen über sich ergehen lassen. Leider wird Ihnen von den Gutachtern dann nicht selten vorgeworfen, dass sie „Rentenjäger“ sind und sich Ihre Schmerzen nur einbilden. Fazit ist dann als Beurteilung ein vollschichtiges Leistungsvermögen – zwar für leichte Tätigkeiten und mit gewissen Einschränkungen, aber dennoch: keine Rente.

Auch für uns Fachleute sind diese Fälle immer wieder eine Herausforderung. Leider dauern derartige Verfahren oftmals auch sehr lange, da häufig ein Gerichtsverfahren nötig ist.

Durch meine Spezialisierung und langjährige persönliche und berufliche Erfahrung mit Schmerzpatienten kann ich Ihr Verfahren sowohl hinsichtlich Rente als auch hinsichtlich Schwerbehinderung optimieren. Ich befasse mich ausführlich und gründlich mit Ihnen, Ihren Erkrankungen, Ihren Ärzten und Ihrem Anliegen. Ein Netz von qualifizierten Gutachtern trägt dazu bei, dass Ihre Krankheiten und Behinderungen richtig und sinnvoll beurteilt werden. So können wir die Weichen für ein gutes Gelingen – und ein Durchsetzen Ihrer Ansprüche – optimal stellen.

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