Schwerbehinderung

Schwerbehindertenausweis

Auswirkung des GdB (Grad der Behinderung)

Warum sollten Sie überhaupt Antrag auf Anerkennung einer Behinderung beim Versorgungsamt stellen, ggf. mit dem Ziel, die Schwerbehinderung (= Grad der Behinderung von mindestens 50, auch "schwerbeschädigt" genannt) zu erreichen?

Wichtig ist dies z. B. wenn Sie im Arbeitsleben stehen und auf Grund Ihrer Erkrankungen u.a. einen erhöhten Kündigungsschutz benötigen (Gleichstellung; ist bereits bei einem Grad der Behinderung von 30 möglich).
Wichtig ist dies auch, wenn Sie nicht mehr arbeiten können und die (vorzeitige) Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen wollen. So können Sie früher in Rente gehen.
Außerdem haben Sie – je nach Schwere und Anzahl Ihrer Krankheiten – arbeitsrechtliche Vorteile (z. B. eine Woche mehr Urlaub), steuerliche Vergünstigungen, Parkerleichterungen (sog. Behindertenparkplatz), Preisnachlass beim Neuwagenkauf und viele andere „Nachteilsausgleiche“

Die Anerkennung des Grades der Behinderung muss beantragt werden; das weitere Verfahren gestaltet sich wie auch das Verfahren, das ich bereits unter dem Punkt „Erwerbsminderung“ beschrieben habe.

Der Unterschied hierbei ist, dass nicht bewertet wird, wie viele Stunden täglich Sie noch leistungsfähig sind, sondern wie stark letztendlich die Ausprägung Ihrer Erkrankung ist. So kann ein Wirbelsäulenleiden mit einem Einzel-GdB (Einzel-Grad der Behinderung) von 10 oder auch von 30 oder gar 50 bewertet werden.
Es werden – je nach Erkrankungen – mehrere Einzel-GdBs angesetzt, die dann in einem komplexen Bewertungssystem einen Gesamt-GdB ergeben. Dies ist dann der eigentliche Grad der Behinderung; beträgt er 50 oder mehr, so sind Sie schwerbehindert ("schwerbeschädigt").

Auch hier ist unter anderem auf Grund der komplizierten Bewertungen professionelle Unterstützung und Vertretung ratsam (weitere Ausführungen s. Punkt „Erwerbsminderung“).

Näheres zum Thema Schwerbehinderung allgemein finden Sie auf den Seiten des Zentrums Bayern Familie und Soziales (www.zbfs.bayern.de)